Die Unfallversicherung der GVO Versicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme für die Übergangsleistung, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit drei Monate lang ununterbrochen um mindestens 50 % beeinträchtigt ist – bei Schwerverletzungen wird die Leistung sofort fällig.
Übergangsleistung nach dreimonatiger Beeinträchtigung:
Die vereinbarte Versicherungssumme für die Übergangsleistung wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich drei Monate vom Unfalltag an ununterbrochen um mindestens 50 % aufgrund des Unfalles beeinträchtigt ist.
Sofortige Fälligkeit bei Schwerverletzungen:
Die Versicherungssumme für die Übergangsleistung wird sofort fällig, sofern die Bedingungen für die Sofortleistung bei Schwerverletzungen erfüllt sind. Sie erhöht dann die Sofortleistung für Schwerverletzungen, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall über einen längeren Zeitraum deutlich in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, kann die Übergangsleistung erhalten. Liegt eine besonders schwere Verletzung vor, kann die Zahlung schneller erfolgen und sich mit der Sofortleistung verbinden. Diese Darstellung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird die Übergangsleistung gezahlt?
Sie wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich drei Monate vom Unfalltag an ununterbrochen um mindestens 50 % aufgrund des Unfalles beeinträchtigt ist.
Wie hoch muss die Beeinträchtigung sein?
Die Leistungsfähigkeit muss um mindestens 50 % beeinträchtigt sein – und zwar drei Monate lang ununterbrochen vom Unfalltag an.
Was passiert bei einer Schwerverletzung?
Sind die Bedingungen für die Sofortleistung bei Schwerverletzungen erfüllt, wird die Versicherungssumme für die Übergangsleistung sofort fällig und erhöht die Sofortleistung für Schwerverletzungen.
Gilt die Erhöhung auch bei Tod nach dem Unfall?
Die Übergangsleistung erhöht die Sofortleistung für Schwerverletzungen, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Dokumentversion: 2017.07