In der Unfallversicherung der GVO Versicherung werden bei versichertem Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld von mindestens 25,- pro Tag zusätzlich die Eigenbehaltskosten für bis zu 28 Tage und bis zu 10,- pro Tag übernommen – nachzuweisen durch die Eigenbehaltskostenrechnung der Krankenkasse.
Sind die Leistungsarten Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in einer Höhe von mindestens 25,f pro Tag versichert, werden zusätzlich die Eigenbehaltskosten gezahlt:
- für maximal 28 Tage
- bis zur Höhe von 10,f pro Tag
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Eigenbehaltskostenrechnung durch die jeweilige Krankenkasse.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in ausreichender Höhe abgesichert haben, kann zusätzlich ein Beitrag zu den selbst zu tragenden Kosten geleistet werden. Dieser Zuschuss ist zeitlich begrenzt und der Höhe nach gedeckelt. Als Beleg dient die entsprechende Rechnung der Krankenkasse.
Häufige Fragen
Wann werden Eigenbehaltskosten übernommen?
Wenn die Leistungsarten Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in einer Höhe von mindestens 25,f pro Tag versichert sind.
Für wie viele Tage werden die Eigenbehaltskosten gezahlt?
Die Eigenbehaltskosten werden für maximal 28 Tage gezahlt.
Bis zu welcher Höhe werden die Eigenbehaltskosten pro Tag erstattet?
Die Zahlung erfolgt bis zur Höhe von 10,f pro Tag.
Wie wird der Anspruch nachgewiesen?
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Eigenbehaltskostenrechnung durch die jeweilige Krankenkasse.