Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung wird das ambulante Tagegeld auch bei nicht chirurgischen Operationen gezahlt – in Höhe von 3 Krankenhaustagegeldsätzen, mindestens jedoch 200,-. So bleibt die Leistung auch ohne chirurgischen Eingriff gesichert.
Auch bei nicht chirurgischen Operationen zahlen wir das o.a. ambulante Tagegeld in Höhe von 3 Krankenhaustagegeldsätzen, mind. 200,-.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei Ihnen eine Operation durchgeführt, die nicht chirurgischer Art ist, entsteht dadurch kein Nachteil beim ambulanten Tagegeld. Auch in diesem Fall besteht Anspruch auf die genannte Leistung, die sich aus dem Dreifachen des Krankenhaustagegeldsatzes ergibt und den festgelegten Mindestbetrag nicht unterschreitet.
Häufige Fragen
Wird das ambulante Tagegeld auch bei nicht chirurgischen Operationen gezahlt?
Ja. Auch bei nicht chirurgischen Operationen wird das ambulante Tagegeld gezahlt.
Wie hoch ist das ambulante Tagegeld bei nicht chirurgischen Operationen?
Es beträgt 3 Krankenhaustagegeldsätze, mindestens jedoch 200,-.
Gibt es einen Mindestbetrag für das ambulante Tagegeld?
Ja. Der Mindestbetrag liegt bei 200,-.
Dokumentversion: 2017.07