Die Unfallversicherung der GVO Versicherung zahlt ein ambulantes Tagegeld bei unfallbedingten ambulanten Operationen mit Narkose sowie bei der ambulanten Versorgung von Knochenbrüchen ohne Narkose – mit einer festgelegten Mindestleistung.
Bei folgenden Anlässen wird eine Entschädigung gezahlt:
- unfallbedingte, ambulante Operation mit Narkose (nicht versichert ist Lokalanästhesie)
- unfallbedingte, ambulante Versorgung von Knochenbrüchen (ohne Narkose)
Höhe der Entschädigung:
- 3 Krankenhaustagegeldsätze, mind. 200 f.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall eine ambulante Operation mit Narkose nötig ist oder ein Knochenbruch ambulant ohne Narkose versorgt wird, gibt es eine Geldleistung. Diese entspricht dem Dreifachen des Krankenhaustagegeldsatzes, mindestens jedoch dem festgelegten Mindestbetrag. Eine Behandlung mit örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) zählt nicht dazu.
Häufige Fragen
Wann wird das ambulante Tagegeld gezahlt?
Bei einer unfallbedingten, ambulanten Operation mit Narkose oder bei einer unfallbedingten, ambulanten Versorgung von Knochenbrüchen ohne Narkose.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Es werden 3 Krankenhaustagegeldsätze gezahlt, mindestens jedoch 200 f.
Ist eine Behandlung mit Lokalanästhesie versichert?
Nein, eine Lokalanästhesie ist nicht versichert.
Muss bei der Versorgung von Knochenbrüchen eine Narkose erfolgen?
Nein, die unfallbedingte, ambulante Versorgung von Knochenbrüchen ist ohne Narkose abgedeckt.
Dokumentversion: 2017.07