In der Unfallversicherung der GVO Versicherung sind Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen über die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“ geregelt – hier erfahren Sie, worauf sich der Versicherungsschutz in diesem Fall stützt.
Für Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen gilt:
- siehe Klausel „erweiterter Unfallbegriff“
Dokumentversion: 2017.07
Was bedeutet das konkret?
Wenn es um Knochenbrüche geht, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung entstehen, verweist die Unfallversicherung der GVO Versicherung auf die Klausel zum „erweiterten Unfallbegriff“. Dort sind die maßgeblichen Regelungen für diesen Fall hinterlegt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; entscheidend bleibt der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie sind Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen geregelt?
Für Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen gilt die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“.
Wo finde ich die maßgeblichen Regelungen dazu?
Die Regelungen sind in der Klausel „erweiterter Unfallbegriff“ hinterlegt.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Unfallversicherung der GVO Versicherung.