In der Unfallversicherung der GVO Versicherung sind nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen sowie andere Haut- oder Schleimhautverletzungen einschließlich allergischer Reaktionen mitversichert – ein wichtiger Schutz für alltägliche Vorfälle.
Mitversichert sind nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen und anderen Haut- oder Schleimhautverletzungen einschließlich allergischer Reaktionen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf bestimmte Reaktionen der Haut oder Schleimhaut, die nicht durch eine Infektion verursacht wurden. Dazu zählen beispielsweise Folgen von Insektenstichen sowie allergische Reaktionen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Sind Folgen von Insektenstichen mitversichert?
Ja, mitversichert sind nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen.
Werden allergische Reaktionen abgedeckt?
Ja, allergische Reaktionen sind ausdrücklich eingeschlossen.
Welche Verletzungen sind neben Insektenstichen erfasst?
Erfasst sind neben Insektenstichen auch andere Haut- oder Schleimhautverletzungen einschließlich allergischer Reaktionen.
Sind auch infektionsbedingte Folgen mitversichert?
Mitversichert sind ausschließlich nicht infektionsbedingte Folgen.