Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung besteht kein Ausschluss bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutung. Maßgeblich ist hierfür die Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“, auf die im Zusammenhang mit diesem Punkt verwiesen wird.
Kein Ausschluss bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutung:
S. Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“
Dokumentversion: 2017.07
Was bedeutet das konkret?
Dieser Punkt weist darauf hin, dass Blutungen aus inneren Organen und eine Gehirnblutung nicht als eigener Ausschluss behandelt werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“ verwiesen.
Häufige Fragen
Gilt bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutung ein Ausschluss?
Nein, bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutung besteht kein Ausschluss.
Wo finde ich weitere Angaben zu diesem Punkt?
Weitere Angaben ergeben sich aus der Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“.
Auf welche Dokumentversion bezieht sich diese Angabe?
Diese Angabe bezieht sich auf die Dokumentversion 2017.07.