Die GVO Versicherung erstattet in der Unfallversicherung die Kosten einer medizinisch notwendigen Kur oder Rehamaßnahme nach einem versicherten Unfall – wahlweise als Kostenübernahme bis 3.000 € oder als gestaffelte Pauschalleistung je nach Behandlungsdauer.
1. Kostenübernahme:
Wir übernehmen die nachgewiesenen, nicht durch einen anderen Leistungsträger erstatteten Kosten, sofern Sie oder die versicherte Person:
- wegen der durch ein versichertes Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet
- eine medizinisch notwendige Kur / Rehamaßnahme durchgeführt haben / hat.
Diese Vorrausetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der Unfallfolgen im Vordergrund steht.
Die Kurbeihilfe wird in Höhe von maximal 3.000,€ einmal je Unfall gezahlt. Dabei wird Ziffer 2 berücksichtigt. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
2. Pauschalleistung:
Anstelle der Kostenübernahme nach Nr. 1 können Sie eine Pauschalleistung bei einem Behandlungszeitraum von
- mindestens 3 Wochen in Höhe von 2.000,€
- mindestens 4 Wochen in Höhe von 2.250,€
- mindestens 5 Wochen in Höhe von 2.500,€
- mindestens 6 Wochen in Höhe von 2.750,€
- mindestens 7 Wochen in Höhe von 3.000,€
beanspruchen. Mehrere Behandlungsabschnitte wegen desselben Unfalles werden zusammengerechnet. Die Pauschalleistung gilt auch für ambulante Maßnahmen, sofern diese einen Mindestumfang von 3 Behandlungstagen pro Woche mit jeweils mindestens 2 Stunden Anwendungsdauer pro Behandlungstag haben. Keine Pauschalleistung erbringen wir für vollstationäre Rehabilitationsmaßnahmen (siehe Nr. 3).
3. Vollstationäre Rehabilitationsmaßnahmen:
Für vollstationäre Rehabilitationsmaßnahmen wird ein etwa versichertes Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt davon unabhängig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem versicherten Unfall eine ärztlich empfohlene Kur oder Reha machen, unterstützt die Kurbeihilfe finanziell. Sie können sich entweder Ihre tatsächlichen Kosten erstatten lassen oder eine feste Pauschale wählen, deren Höhe von der Dauer der Behandlung abhängt. Bei einem vollstationären Reha-Aufenthalt greifen stattdessen ein eventuell vereinbartes Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kurbeihilfe maximal?
Die Kurbeihilfe wird in Höhe von maximal 3.000,€ einmal je Unfall gezahlt.
Innerhalb welcher Frist muss die Kur durchgeführt werden?
Die medizinisch notwendige Kur oder Rehamaßnahme muss innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, durchgeführt werden.
Wie weise ich die Voraussetzungen nach?
Die Voraussetzungen werden durch ein ärztliches Attest nachgewiesen.
Gilt die Pauschalleistung auch für ambulante Maßnahmen?
Ja, die Pauschalleistung gilt auch für ambulante Maßnahmen, sofern diese einen Mindestumfang von 3 Behandlungstagen pro Woche mit jeweils mindestens 2 Stunden Anwendungsdauer pro Behandlungstag haben.
Was gilt bei vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen?
Für vollstationäre Rehabilitationsmaßnahmen wird ein etwa versichertes Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt davon unabhängig. Eine Pauschalleistung wird hierfür nicht erbracht.
Dokumentversion: 2017.07