Bei einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung der GVO Versicherung Such-, Bergungs-, Rettungs- und Transportkosten bis zu 50.000 € – von Rettungseinsätzen über medizinisch notwendige Transporte bis zum Rücktransport in die Unterkunft. Wichtig sind dabei die Regeln zur Nachrangigkeit gegenüber anderen Verträgen.
Kostenerstattung bei einem versicherten Unfall:
Hat die versicherte Person einen unter diesen Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten oder Mehraufwendungen bis zu einem Betrag von 50.000,- €.
Wir zahlen:
- die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten werden auch dann ersetzt, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
- die Kosten für den Transport zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik oder zum für die erforderliche Erstversorgung nächsterreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt, soweit dies medizinisch notwendig ist oder ärztlich angeordnet worden ist.
- die Kosten für den gegebenenfalls notwendigen Verlegungstransport von der Erstversorgungseinrichtung zum aus medizinischer Sicht geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt sowie den Transport zurück in die Unterkunft.
Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen:
Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Auslandsreise-Krankenversicherung, Reise-Rücktrittskostenversicherung) beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist, unabhängig davon, wann der andere Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, treten wir in Vorleistung und werden uns zwecks Kostenteilung direkt an den anderen Versicherer wenden. Wir verzichten auf eine Kostenteilung mit einem PKV-Unternehmen, wenn dem Versicherten hierdurch Nachteile entstehen (z. B. Verlust der Beitragsrückerstattung).
Vorrang gesetzlicher Ansprüche:
Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge bzw. auf Beihilfe, sind diese Ansprüche von der versicherten Person dort zuerst geltend zu machen. Wir erstatten dann verbleibende Restkosten im Rahmen der Versicherungssumme für Bergungskosten.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt sich eine versicherte Person bei einem Unfall, kann die Versicherung die Kosten für Suche, Rettung, Bergung sowie den Transport zu ärztlicher Versorgung übernehmen – bis zu einer festgelegten Höchstsumme. Bestehen andere Verträge oder gesetzliche Ansprüche, greifen diese vorrangig; die Versicherung übernimmt die verbleibenden Kosten im vereinbarten Rahmen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Such-, Bergungs-, Rettungs- und Transportkosten erstattet?
Die nachgewiesenen Kosten oder Mehraufwendungen werden bis zu einem Betrag von 50.000,- € erstattet.
Werden die Kosten auch übernommen, wenn der Unfall gar nicht eingetreten ist?
Die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze werden auch dann ersetzt, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Was gilt, wenn ein anderer Versicherungsvertrag ebenfalls leistet?
Kann eine Entschädigung aus einem anderen Vertrag beansprucht werden (z. B. Auslandsreise-Krankenversicherung, Reise-Rücktrittskostenversicherung), geht der andere Vertrag vor. Wird der Fall zuerst der GVO Versicherung gemeldet, tritt sie in Vorleistung und wendet sich zur Kostenteilung direkt an den anderen Versicherer.
Muss ich zuerst gesetzliche Ansprüche geltend machen?
Ja. Ansprüche aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung, auf gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge bzw. auf Beihilfe sind zuerst dort geltend zu machen. Verbleibende Restkosten werden dann im Rahmen der Versicherungssumme für Bergungskosten erstattet.
Welche Transporte sind abgedeckt?
Erstattet werden der medizinisch notwendige oder ärztlich angeordnete Transport zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zum geeigneten Arzt, ein gegebenenfalls notwendiger Verlegungstransport sowie der Transport zurück in die Unterkunft.