Nach einem Unfall auf Reisen übernimmt die GVO Versicherung in der Unfallversicherung die Mehrkosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport zum Wohnort, für einen verlängerten Hotelaufenthalt sowie die verspätete Heimreise – und ersetzt auch Rückreisemehrkosten für mitreisende Familienangehörige, Partner und sogar mitreisende Haustiere.
1. Rücktransport, Änderung des Reiseverlaufs und Rückreisemehrkosten:
In Erweiterung der AUB 2012 GVO und im Rahmen der für Bergungskosten zur Verfügung stehenden Versicherungssumme ersetzen wir nach einem Unfall die Mehrkosten für die Rückkehr zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person (oder einem in der Nähe gelegenen Krankenhaus), sofern diese medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist (falls erforderlich auch per Ambulanz-Flug). Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt, der voraussichtlich mindestens 7 Tage dauert, erstatten wir die Mehrkosten auch ohne medizinische Notwendigkeit.
Ist nach einem unfallbedingten Krankenhaus-Aufenthalt bis zur Herstellung der Transportfähigkeit eine Verlängerung des Hotelaufenthaltes erforderlich, übernehmen wir die dadurch verursachten zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungskosten bis zu insgesamt 300,- €. Kann unfallbedingt die ursprünglich geplante Heimreise nicht angetreten werden, übernehmen wir auch die Mehrkosten für die verspätete Heimreise.
Mitreisende Familienangehörige und Partner:
Kann nach einem Unfall der versicherten Person die Heimreise nicht wie geplant angetreten werden, ersetzen wir auch die Mehrkosten der Heimreise für mitreisende Familienangehörige ersten und zweiten Grades und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
- Für die Heimreise von betreuungsbedürftigen Familienangehörigen organisieren wir im Bedarfsfall eine Begleitperson.
- Aufgrund des Unfalls der versicherten Person zusätzlich entstehende Unterbringungskosten für mitreisende Familienangehörige ersten und zweiten Grades und den mitreisenden Partner der versicherten Person erstatten wir bis zu 300,- € je Person.
- Adoptierte Kinder stehen den eigenen Kindern gleich.
Mitreisende Haustiere:
Unfallbedingt entstehende Mehrkosten für Versorgung und Unterbringung (max. für die Dauer von 6 Wochen) und den Rücktransport mitreisender Haustiere (Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, jedoch keine Exoten) werden von uns ebenfalls erstattet.
2. Verhältnis zu anderen Versicherungen:
Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Auslandsreise-Krankenversicherung, Reise-Rücktrittskostenversicherung) beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist, unabhängig davon, wann der andere Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, treten wir in Vorleistung und werden uns zwecks Kostenteilung direkt an den anderen Versicherer wenden. Wir verzichten auf eine Kostenteilung mit einem PKV-Unternehmen, wenn dem Versicherten hierdurch Nachteile entstehen (z. B. Verlust der Beitragsrückerstattung).
Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge bzw. auf Beihilfe, sind diese Ansprüche von der versicherten Person dort zuerst geltend zu machen. Wir erstatten dann verbleibende Restkosten im Rahmen der Versicherungssumme für Rückreisekosten.
Was bedeutet das konkret?
Verunglücken Sie auf einer Reise, springt die Unfallversicherung bei den zusätzlichen Kosten rund um die Heimreise ein: vom medizinisch notwendigen Rücktransport über einen verlängerten Hotelaufenthalt bis zur verspäteten Heimreise. Auch mitreisende Angehörige, Ihr Partner und sogar mitreisende Haustiere sind dabei berücksichtigt. Gibt es eine andere Versicherung, die den Fall abdeckt, wird diese zuerst herangezogen; der Versicherer tritt bei Bedarf in Vorleistung und erstattet verbleibende Restkosten.
Häufige Fragen
Wird der Rücktransport zum Wohnort immer bezahlt?
Die Mehrkosten für die Rückkehr zum ständigen Wohnsitz (oder einem nahe gelegenen Krankenhaus) werden ersetzt, wenn sie medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sind – falls erforderlich auch per Ambulanz-Flug. Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt von voraussichtlich mindestens 7 Tagen erstatten wir die Mehrkosten auch ohne medizinische Notwendigkeit.
Was gilt für mitreisende Familienangehörige und den Partner?
Kann die Heimreise nach dem Unfall nicht wie geplant angetreten werden, ersetzen wir auch die Mehrkosten der Heimreise für mitreisende Familienangehörige ersten und zweiten Grades sowie den mitreisenden Partner. Zusätzliche Unterbringungskosten werden bis zu 300,- € je Person erstattet. Adoptierte Kinder stehen den eigenen Kindern gleich.
Sind mitreisende Haustiere mitversichert?
Ja. Unfallbedingte Mehrkosten für Versorgung und Unterbringung (max. für die Dauer von 6 Wochen) sowie den Rücktransport mitreisender Haustiere werden erstattet. Dazu zählen Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, jedoch keine Exoten.
Was passiert bei einem verlängerten Hotelaufenthalt?
Ist bis zur Herstellung der Transportfähigkeit eine Verlängerung des Hotelaufenthaltes erforderlich, übernehmen wir die zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungskosten bis zu insgesamt 300,- €.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung besteht?
Kann eine Entschädigung aus einem anderen Vertrag (z. B. Auslandsreise-Kranken- oder Reise-Rücktrittskostenversicherung) beansprucht werden, geht dieser vor. Wird der Fall zuerst uns gemeldet, treten wir in Vorleistung und wenden uns zur Kostenteilung an den anderen Versicherer. Bei gesetzlichen Ansprüchen sind diese zuerst dort geltend zu machen; wir erstatten dann verbleibende Restkosten.
Dokumentversion: 2017.07