Bei Mehrkosten für mitreisende Angehörige verweist die Unfallversicherung der GVO Versicherung auf die Regelungen der Klausel „Rücktransport“ – hier erfahren Sie, wo die maßgeblichen Bestimmungen zu finden sind.
Mehrkosten für mitreisende Angehörige:
Siehe Klausel „Rücktransport“.
Dokumentversion: 2017.07
Was bedeutet das konkret?
Für die Frage nach Mehrkosten für mitreisende Angehörige gilt in der Unfallversicherung die Klausel „Rücktransport“. Die maßgeblichen Einzelheiten sind also dort geregelt und nachzulesen.
Häufige Fragen
Wo sind Mehrkosten für mitreisende Angehörige geregelt?
Die Regelungen finden sich in der Klausel „Rücktransport“.
Gibt es eine eigene Regelung für mitreisende Angehörige?
Für Mehrkosten für mitreisende Angehörige wird auf die Klausel „Rücktransport“ verwiesen.
Welche Klausel ist maßgeblich?
Maßgeblich ist die Klausel „Rücktransport“ der Unfallversicherung.