Wer bei der GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung schuldhaft prämienrelevante Merkmale falsch angibt, muss damit rechnen, dass der Versicherer für das erste Versicherungsjahr die doppelte Prämie verlangen kann, die bei korrekter Einstufung fällig gewesen wäre. Zu diesen Merkmalen zählen unter anderem das Baujahr, Vorschäden der letzten fünf Jahre, die Gebäudeart, die Bauartklasse sowie die Frage, ob das Objekt ständig bewohnt wird.
Werden schuldhaft prämienrelevante Merkmale falsch angegeben, kann der Versicherer für das erste Versicherungsjahr das Doppelte der Prämie verlangen. Maßgeblich ist dabei die Prämie, die bei richtiger Einstufung hätte erhoben werden müssen.
Prämienrelevant sind insbesondere:
- das Baujahr
- die Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren (in Abhängigkeit der betroffenen Gefahr)
- die Gebäudeart
- die Bauartklasse
- ob das Objekt ständig oder nicht ständig durch den Versicherungsnehmer selbst oder andere Personen bewohnt wird
Was bedeutet das konkret?
Wenn Angaben, die für die Höhe der Prämie wichtig sind, schuldhaft falsch gemacht werden, darf der Versicherer für das erste Versicherungsjahr die doppelte Prämie fordern. Grundlage ist die Prämie, die bei korrekter Einstufung angefallen wäre. Zu den wichtigen Merkmalen gehören unter anderem das Baujahr, Vorschäden der letzten fünf Jahre, die Gebäude- und Bauartklasse sowie die Nutzung des Objekts.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich prämienrelevante Angaben schuldhaft falsch mache?
Der Versicherer kann für das erste Versicherungsjahr das Doppelte der Prämie verlangen, die bei richtiger Einstufung erhoben worden wäre.
Welche Angaben gelten als prämienrelevant?
Prämienrelevant sind insbesondere das Baujahr, die Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren (abhängig von der betroffenen Gefahr), die Gebäudeart, die Bauartklasse sowie die Frage, ob das Objekt ständig oder nicht ständig bewohnt wird.
Für welchen Zeitraum kann die erhöhte Prämie verlangt werden?
Die doppelte Prämie kann für das erste Versicherungsjahr verlangt werden.
Spielt es eine Rolle, ob das Gebäude bewohnt wird?
Ja, ob das Objekt ständig oder nicht ständig durch den Versicherungsnehmer selbst oder andere Personen bewohnt wird, zählt zu den prämienrelevanten Merkmalen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016