Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör auf dem Versicherungsgrundstück bis zu 15.000 € je Versicherungsfall mitversichert – dazu gehören etwa fest verankerte Garten- und Gerätehäuser, Carports, Saunen, Schwimmbecken, Einfriedungen, Masten oder Spielgeräte sowie bewegliches Gebäudezubehör wie Brennstoffvorräte, Gemeinschaftswaschmaschinen und noch einzubauende Materialien.
In Erweiterung des Versicherungsschutzes sind je Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 15.000 € auf dem Versicherungsgrundstück folgende Sachen mitversichert:
Sofern fest mit dem Boden verankert und im Rahmen der Wertermittlung berücksichtigt:
- Garten- und Gerätehäuser (nicht Gewächshäuser),
- Carports.
Sofern fest mit dem Boden verankert:
- Saunen, Schwimmbecken und -abdeckungen,
- Hof- und Gehwegbefestigungen,
- Grundstückseinfriedungen,
- Hundehütten, Hundezwinger,
- Masten, elektrische Freileitungen, Gartenlaternen, frei stehende Antennen,
- Wäschespinnen, Spielgeräte,
- Pergolen, Schutz- und Trennwände, Terrassenbefestigungen, frei stehende Terrassenüberdachungen.
Weiteres (Gebäude-)Zubehör: Das sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie dienen der Instandhaltung oder der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes.
Dazu zählen auch:
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
- Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner,
- Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten).
Mitversichert ist außerdem vom Mieter entferntes Gebäudezubehör, das auf dem Versicherungsgrundstück gelagert wird.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zum Gebäude selbst sind bestimmte Anlagen und Ausstattungen auf dem Grundstück mitversichert – allerdings nur bis zu 15.000 € je Versicherungsfall. Für einen Teil dieser Sachen gilt der Schutz nur, wenn sie fest mit dem Boden verankert sind; bei Garten- und Gerätehäusern sowie Carports müssen sie zusätzlich bei der Wertermittlung berücksichtigt worden sein. Auch bewegliches Gebäudezubehör wie Brennstoffvorräte, Gemeinschaftswaschmaschinen oder noch einzubauende Materialien und vom Mieter entferntes, auf dem Grundstück gelagertes Zubehör sind eingeschlossen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Grundstücksbestandteile und Zubehör mitversichert?
Sie sind je Versicherungsfall bis zu 15.000 € auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Sind Gewächshäuser über diese Erweiterung mitversichert?
Nein. Garten- und Gerätehäuser sind mitversichert, Gewächshäuser sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Welche Voraussetzung gilt für Carports oder ein Gartenhaus?
Sie müssen fest mit dem Boden verankert und im Rahmen der Wertermittlung berücksichtigt worden sein.
Ist auch Gebäudezubehör versichert, das der Mieter entfernt hat?
Ja, vom Mieter entferntes Gebäudezubehör ist mitversichert, sofern es auf dem Versicherungsgrundstück gelagert wird.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016