Seng- und Schmorschäden am Wohngebäude sind bei der GVO Versicherung auch dann mitversichert, wenn sie nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion verursacht wurden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt und erfolgt zum Zeitwert.
Versichert sind auch Seng- und Schmorschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000,- € begrenzt.
Entschädigt wird der Zeitwert gemäß den dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Seng- und Schmorschäden, selbst wenn diese nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion ausgelöst wurden. Für solche Schäden zahlt der Versicherer je Versicherungsfall höchstens 3.000 Euro. Als Grundlage der Entschädigung dient dabei der Zeitwert.
Häufige Fragen
Sind Seng- und Schmorschäden ohne Brand versichert?
Ja, versichert sind auch Seng- und Schmorschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung für Seng- und Schmorschäden?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt.
Wird bei Seng- und Schmorschäden der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
Entschädigt wird der Zeitwert gemäß den dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016