Schäden durch einen Überschallknall sind in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung mitversichert. Ersetzt werden Zerstörungen oder Beschädigungen an versicherten Sachen, die unmittelbar auf der Druckwelle beruhen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges entsteht.
Versichert sind auch Schäden durch Überschallknall.
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die durch einen Überschallknall entstehen. Gemeint sind dabei Zerstörungen oder Beschädigungen an versicherten Sachen, die unmittelbar auf der Druckwelle beruhen, welche der Überschallknall eines Flugzeuges auslöst.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Überschallknall abgedeckt?
Ja, Schäden durch Überschallknall sind mitversichert.
Welche Schäden gelten als Schaden durch Überschallknall?
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruht.
Muss der Überschallknall von einem Flugzeug stammen?
Ja, versichert ist die Druckwelle, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges entsteht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016