Wer sein Wohngebäude bei der GVO Versicherung versichert, ist auch gegen Explosionsschäden durch Blindgänger abgesichert: Ersetzt werden Schäden, die durch die Explosion von Kampfmitteln aus beendeten Kriegen entstehen. Damit wird der Versicherungsschutz über die grundsätzlich geregelten Explosionsschäden hinaus erweitert.
Der Versicherungsschutz für Explosionsschäden wird erweitert. Zusätzlich ersetzt der Versicherer auch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen verursacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Neben den üblichen Explosionsschäden übernimmt der Versicherer auch Schäden, die durch die Explosion von Kampfmitteln aus früheren, bereits beendeten Kriegen entstehen. Damit sind sogenannte Blindgängerschäden mit abgesichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen explodierenden Blindgänger mitversichert?
Ja, der Versicherer ersetzt auch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen verursacht werden.
Um welche Art von Erweiterung des Versicherungsschutzes handelt es sich hier?
Es handelt sich um eine Erweiterung des Schutzes für Explosionsschäden: Zusätzlich sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen eingeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016