Wer bei der GVO Versicherung eine Wohngebäudeversicherung hat und eitslos wird, kann den Vertrag auf Wunsch außer Kraft setzen und erhält unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Jahr beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Voraussetzung sind unter anderem eine mindestens dreimonatige Beitragszahlung vor Beginn eitslosigkeit und ein Alter unter 58 Jahren; eitslosigkeit ist per Bescheinigung der Bundesagentur für eit nachzuweisen.
Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, setzt der Versicherer den Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Während der Außerkraftsetzung gewährt der Versicherer beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge zu Ihrer Wohngebäudeversicherung bezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
War die Arbeitslosigkeit bei Beantragung der Außerkraftsetzung noch nicht beendet, fragt der Versicherer von Zeit zu Zeit bei Ihnen an, ob die Arbeitslosigkeit noch andauert. Unterrichten Sie den Versicherer bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt seiner darauf folgenden Anfrage über das Ende der Arbeitslosigkeit, so endet die Außerkraftsetzung gleichzeitig mit dem Ende der Arbeitslosigkeit. Anderenfalls wird die Außerkraftsetzung erst mit Zugang Ihrer Mitteilung beendet und der Versicherungsschutz wieder in Kraft gesetzt. Endet der beitragsfreie Versicherungsschutz vor dem Ende der Arbeitslosigkeit, können Sie eine Unterbrechung vermeiden, indem Sie bis spätestens 4 Wochen nach dem Ende des beitragsfreien Zeitraumes die prämienpflichtige Wiederinkraftsetzung beantragen.
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr andauert.
Bei gebündelten Verträgen gelten diese Bestimmungen gleichzeitig für folgende Versicherungen, für die bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge bezahlt wurden:
- Privat-Haftpflichtversicherung nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept einschließlich einer etwa mitversicherten Tierhalter-Haftpflichtversicherung nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept.
- Hausratversicherung nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept einschließlich einer etwa mitversicherten Haushalt-Glasversicherung.
- Unfallversicherung nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept.
Was bedeutet das konkret?
Wer arbeitslos wird, kann die Wohngebäudeversicherung auf Wunsch außer Kraft setzen lassen und für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfreien Schutz mit den bisherigen Versicherungssummen erhalten. Dafür müssen die Beiträge zuvor mindestens drei Monate gezahlt worden sein und man darf noch nicht 58 Jahre alt sein. Die Beitragsbefreiung gilt maximal ein Jahr. Über das Ende der Arbeitslosigkeit muss man den Versicherer rechtzeitig informieren, sonst verschiebt sich das Ende der Außerkraftsetzung.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt die Außerkraftsetzung des Vertrages bei Arbeitslosigkeit?
Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Welche Voraussetzungen gelten für den beitragsfreien Versicherungsschutz?
Sie müssen bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung gezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der beitragsfreie Schutz gilt mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen.
Wie lange gilt die Beitragsbefreiung höchstens?
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn. Dauert die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr, erlischt der Vertrag ohne besondere Vereinbarung.
Was passiert, wenn ich das Ende meiner Arbeitslosigkeit nicht rechtzeitig melde?
Melden Sie das Ende der Arbeitslosigkeit nicht bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Anfrage des Versicherers, endet die Außerkraftsetzung erst mit Zugang Ihrer Mitteilung, und der Versicherungsschutz wird erst dann wieder in Kraft gesetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016