Wenn auf dem Versicherungsgrundstück durch Blitzschlag oder Sturm Bäume umstürzen, übernimmt die GVO Versicherung in ihrer Wohngebäudeversicherung die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung – vorausgesetzt, eine natürliche Regeneration ist nicht zu erwarten. Bereits abgestorbene Bäume bleiben ausgeschlossen, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen, die durch Blitzschlag oder Sturm auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzt sind. Voraussetzung ist, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Stürzt ein Baum auf dem versicherten Grundstück durch Blitzschlag oder Sturm um, werden die Kosten für Entfernung, Abtransport und Entsorgung übernommen. Das gilt aber nur, wenn der Baum sich nicht auf natürliche Weise erholen kann. Bäume, die schon vorher abgestorben waren, sind nicht mitversichert. Pro Versicherungsfall zahlt der Versicherer für diese Kosten höchstens 10.000 Euro.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden übernommen, wenn ein Baum auf dem Grundstück umstürzt?
Übernommen werden die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung der Bäume, die durch Blitzschlag oder Sturm auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzt sind, sofern eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Sind auch bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein, bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung für die Beseitigung umgestürzter Bäume?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- € begrenzt.
Gilt der Schutz für jede Art von umgestürztem Baum?
Der Schutz gilt für durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzte Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, bei denen eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016