Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung übernimmt der Versicherer nach einem Versicherungsfall die notwendigen Transport- und Lagerkosten, wenn versicherte Sachen vom Grundstück entfernt und während der Wiederherstellung des Gebäudes extern gelagert werden müssen – und zwar so lange, bis die Lagerung wieder im Gebäude möglich ist, höchstens jedoch für zwölf Monate.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Transport- und Lagerkosten.
Diese Kosten sind gedeckt, wenn versicherte Sachen vom Versicherungsgrundstück entfernt und während der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes extern gelagert werden müssen.
Der Versicherungsschutz gilt so lange, bis die Lagerung wieder im Gebäude möglich ist, längstens jedoch für 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Muss man nach einem Schaden versicherte Sachen aus dem Gebäude bringen und woanders unterstellen, während das Gebäude wiederhergestellt wird, sind die dafür anfallenden Transport- und Lagerkosten mitversichert. Der Schutz besteht so lange, bis die Sachen wieder im Gebäude gelagert werden können. Die Kosten werden dabei höchstens für einen Zeitraum von zwölf Monaten übernommen.
Häufige Fragen
Werden nach einem Schaden auch die Kosten für Transport und externe Lagerung übernommen?
Ja. Die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Transport- und Lagerkosten sind versichert, wenn versicherte Sachen vom Versicherungsgrundstück entfernt und während der Wiederherstellung des Gebäudes extern gelagert werden müssen.
Wie lange werden die Lagerkosten bezahlt?
So lange, bis die Lagerung wieder im Gebäude möglich ist, längstens jedoch für 12 Monate.
Unter welcher Voraussetzung greift die Kostenübernahme für die Auslagerung?
Die Sachen müssen infolge eines Versicherungsfalles vom Versicherungsgrundstück entfernt und während der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes extern gelagert werden müssen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016