Wer nach einem Schaden am Wohngebäude schnell provisorisch absichern muss, findet in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung Schutz für Sicherungs- und provisorische Reparaturkosten: Versichert sind die notwendigen Kosten, wenn nach einem Versicherungsfall Öffnungen bis zur endgültigen Wiederherstellung vorläufig verschlossen oder beschädigte Sachen behelfsmäßig repariert werden müssen.
In Erweiterung der Regelung zu den Kosten sind die nach einem Versicherungsfall notwendigen Sicherungs- und provisorischen Reparaturkosten mitversichert.
Dieser Schutz greift, wenn zum Schutz versicherter Sachen nach einem Versicherungsfall bis zur Wiederherstellung der endgültigen Schutz- und Sicherungseinrichtungen bestimmte Maßnahmen erforderlich werden. Das gilt in folgenden Fällen:
- Öffnungen müssen vorläufig verschlossen werden, zum Beispiel durch Notverschalungen oder Notverglasungen.
- Versicherte Sachen wurden beschädigt und eine endgültige Reparatur ist noch nicht möglich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden das Gebäude noch nicht endgültig instand gesetzt oder gesichert werden kann, übernimmt die Versicherung die Kosten für vorübergehende Schutzmaßnahmen. Dazu zählen etwa das behelfsmäßige Verschließen von Öffnungen durch Notverschalungen oder Notverglasungen sowie provisorische Reparaturen, solange eine endgültige Reparatur noch nicht möglich ist. So bleiben die versicherten Sachen bis zur endgültigen Wiederherstellung geschützt.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Versicherung für provisorische Sicherungen?
Versichert sind die nach einem Versicherungsfall notwendigen Sicherungs- und provisorischen Reparaturkosten, die zum Schutz versicherter Sachen bis zur Wiederherstellung der endgültigen Schutz- und Sicherungseinrichtungen anfallen.
Sind Notverglasungen oder Notverschalungen mitversichert?
Ja. Wenn Öffnungen nach einem Versicherungsfall vorläufig verschlossen werden müssen, sind solche Maßnahmen wie Notverschalungen oder Notverglasungen versichert.
Was gilt, wenn eine endgültige Reparatur noch nicht möglich ist?
Sind versicherte Sachen beschädigt und ist eine endgültige Reparatur noch nicht möglich, sind die notwendigen provisorischen Reparaturkosten versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016