Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss abgedeckt, wenn sie durch einen Blitz oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen. Diese Leistung erfolgt ohne zusätzliche Begrenzung und ohne Selbstbeteiligung und ergänzt den Schutz für Blitzschlagschäden.
Ergänzend zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer auch Entschädigung für Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten. Erfasst sind Schäden durch:
- Überspannung
- Überstrom
- Kurzschluss
Voraussetzung ist, dass diese Schäden infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Diese Entschädigung erfolgt ohne zusätzliche Begrenzung und ohne Selbstbeteiligung.
Was bedeutet das konkret?
Neben Schäden durch direkten Blitzschlag sind auch Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten mitversichert, die durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss entstehen. Diese müssen auf einen Blitz oder auf sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität zurückzuführen sein. Für diese Leistung gibt es weder eine zusätzliche Begrenzung noch eine Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überspannung und Kurzschluss an Elektrogeräten versichert?
Ja, Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss sind versichert, wenn sie infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Muss ich bei einem solchen Schaden eine Selbstbeteiligung tragen?
Nein, die Entschädigung erfolgt ohne Selbstbeteiligung und ohne zusätzliche Begrenzung.
Welche Ursache muss der Schaden haben, damit gezahlt wird?
Der Schaden muss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstanden sein.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016