Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung wird Mietausfall und Mietwert bis zu 36 Monate lang ersetzt – auch wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften den Wiederaufbau verzögern, eine Behörde wegen eines Schadens auf dem Nachbargrundstück die Räumung anordnet oder gewerblich genutzte Räume betroffen sind. Bleiben die Räume nach der Wiederherstellung trotz sorgfältiger Bemühungen unvermietet, gilt der Schutz bis zur Neuvermietung für bis zu weitere sechs Monate.
In Erweiterung zu den Bedingungen der GVO gilt Folgendes als vereinbart:
Mietausfall
Die Haftzeit wird auf 36 Monate verlängert.
Öffentlich-rechtliche Vorschriften
Ersetzt wird auch ein zusätzlicher Mietausfall bzw. Mietwert, der durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften verursacht wird (zum Beispiel Wiederaufbaubeschränkungen). Die Ersatzleistung erfolgt längstens für die Dauer von bis zu maximal 36 Monaten.
Schäden in der Nachbarschaft
Mietausfall oder Mietwert werden auch dann ersetzt, wenn eine zuständige Behörde die Räumung des versicherten Gebäudes anordnet. Voraussetzung ist, dass sich auf einem Nachbargrundstück ein Schadenfall ereignet hat, der nach den Bedingungen des vorliegenden Vertrages versichert wäre. Die Ersatzleistung erfolgt längstens für die Dauer von bis zu maximal 36 Monaten.
Gewerblich genutzte Räume
Wurde das Gebäude zu mindestens 50 % für Wohnzwecke genutzt, werden Mietausfall und Mietwert auch für gewerblich genutzte Räume ersetzt. Die Ersatzleistung erfolgt längstens für die Dauer von bis zu maximal 36 Monaten.
Leerstand nach Wiederherstellung der Räume
Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume zum Zeitpunkt der Wiederherstellung trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung ersetzt. Dieser Ersatz erfolgt über den Zeitpunkt der Wiederherstellung hinaus für die Dauer von bis zu maximal 6 Monaten.
Was bedeutet das konkret?
Fällt nach einem versicherten Schaden die Miete aus oder kann das Gebäude nicht genutzt werden, wird der Mietausfall bzw. Mietwert grundsätzlich bis zu 36 Monate lang ersetzt. Dieser Schutz gilt auch bei Verzögerungen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften, bei behördlich angeordneter Räumung wegen eines Schadens auf dem Nachbargrundstück sowie für gewerblich genutzte Räume, sofern das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient. Lässt sich das Gebäude nach der Wiederherstellung trotz sorgfältiger Bemühungen zunächst nicht neu vermieten, gibt es darüber hinaus für bis zu sechs weitere Monate Ersatz.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Mietausfall in dieser Wohngebäudeversicherung ersetzt?
Die Haftzeit wird auf 36 Monate verlängert. Auch bei Verzögerungen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften, bei behördlich angeordneter Räumung wegen eines Nachbarschadens und für gewerblich genutzte Räume gilt jeweils eine maximale Dauer von bis zu 36 Monaten.
Wird auch Mietausfall ersetzt, wenn die Behörde wegen eines Schadens beim Nachbarn räumen lässt?
Ja. Ordnet eine zuständige Behörde die Räumung des versicherten Gebäudes an, weil sich auf einem Nachbargrundstück ein nach diesem Vertrag versicherter Schadenfall ereignet hat, werden Mietausfall oder Mietwert längstens für bis zu 36 Monate ersetzt.
Sind auch gewerblich genutzte Räume abgesichert?
Ja, sofern das Gebäude zu mindestens 50 % für Wohnzwecke genutzt wurde. Dann werden Mietausfall und Mietwert auch für gewerblich genutzte Räume ersetzt, längstens für bis zu maximal 36 Monate.
Was gilt, wenn die Räume nach der Reparatur nicht sofort vermietet werden können?
Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und lassen sich die Räume trotz der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für bis zu maximal 6 Monate ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016