Wird die eigengenutzte Wohnung durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel unbewohnbar oder ist die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar, übernimmt die GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung die Kosten für ein Hotel oder eine ähnliche Unterbringung mit bis zu 100 Euro pro Tag für längstens 150 Tage, wobei Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon nicht erstattet werden.
Zusätzlich zum bestehenden Versicherungsschutz sind auch Kosten für ein Hotel oder eine sonstige ähnliche Unterbringung mitversichert. Das gilt bis zu 100,- € und für maximal 150 Tage.
Voraussetzung ist, dass die eigengenutzte Wohnung durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist.
Anfallende Nebenkosten (zum Beispiel für Frühstück, Telefon etc.) werden nicht erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die selbst genutzte Wohnung nach einem Schaden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel nicht mehr bewohnbar ist oder Teile der Wohnung nicht mehr zumutbar genutzt werden können, werden die Kosten für eine Ersatzunterkunft im Hotel oder einer vergleichbaren Unterbringung übernommen. Die Erstattung ist auf bis zu 100 Euro und höchstens 150 Tage begrenzt. Zusatzkosten wie Frühstück oder Telefon zahlt der Versicherer nicht.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Hotelkosten übernommen?
Die Hotelkosten sind bis zu 100,- € und für maximal 150 Tage mitversichert.
In welchen Fällen werden die Unterbringungskosten erstattet?
Wenn die eigengenutzte Wohnung durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist.
Werden auch Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon bezahlt?
Nein, anfallende Nebenkosten wie zum Beispiel für Frühstück oder Telefon werden nicht erstattet.
Gilt der Schutz auch für andere Unterbringungen als Hotels?
Ja, mitversichert sind Kosten für ein Hotel oder eine sonstige ähnliche Unterbringung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016