Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Bruchschäden an Gasleitungen mitversichert, wenn diese fest auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, sind ausgenommen; die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt.
Versichert sind Bruchschäden an Gasleitungen, die fest auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind. Voraussetzung ist, dass diese Leitungen der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Es geht um Rohrbruchschäden an Gasleitungen auf dem versicherten Grundstück. Geschützt sind fest verlegte Leitungen, die versicherte Gebäude oder Anlagen mit Gas versorgen. Gasrohre, die nur für gewerbliche Zwecke genutzt werden, sind nicht abgedeckt. Für jeden Versicherungsfall gilt eine Obergrenze in Höhe der Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Gasleitungen sind bei einem Rohrbruch abgedeckt?
Versichert sind Bruchschäden an fest auf dem Versicherungsgrundstück verlegten Gasleitungen, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Sind auch gewerblich genutzte Gasrohre mitversichert?
Nein. Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Bruchschaden an Gasleitungen?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100 % der Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016