Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die durch die unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser, Schnee oder Eis sowie durch Reinigungs- oder Planschwasser entstehen. Die Leistung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5.000 € begrenzt, wobei ein Selbstbehalt von 250 € abgezogen wird.
In Erweiterung ersetzt der Versicherer Schäden an den versicherten Sachen, die durch die unmittelbare Einwirkung folgender Ursachen entstehen:
- Regenwasser
- Schmelzwasser
- Schnee oder Eis
- Reinigungs- oder Planschwasser
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5.000,- € begrenzt.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 250,- € gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kommt für Schäden an den versicherten Sachen auf, wenn diese unmittelbar durch Regenwasser, Schmelzwasser, Schnee oder Eis oder durch Reinigungs- oder Planschwasser verursacht werden. Für die Leistung gilt eine Obergrenze von 5.000 € pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Von dem errechneten Betrag wird je Versicherungsfall ein Selbstbehalt von 250 € abgezogen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind durch diese Erweiterung abgedeckt?
Ersetzt werden Schäden an den versicherten Sachen durch die unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser, Schnee oder Eis sowie durch Reinigungs- oder Planschwasser.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5.000,- € begrenzt.
Wird ein Selbstbehalt abgezogen?
Ja, der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 250,- € gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016