Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung verzichtet der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, sodass Leistungen auch dann nicht gekürzt werden, wenn ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können jedoch verlangen, dass diese Regelung zum nächsten Versicherungsjahr entfällt, wobei eine dreimonatige Frist und ein besonderes Kündigungsrecht gelten.
Abweichend von den Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen, verzichtet der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Dafür gilt:
- Es ist eine Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres einzuhalten.
- Die Erklärung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer verzichtet darauf, sich bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden auf die grobe Fahrlässigkeit zu berufen. Beide Vertragsparteien können jedoch verlangen, dass dieser Verzicht ab dem nächsten Versicherungsjahr wegfällt – mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres und in Textform. Wenn der Versicherer diesen Wegfall verlangt, darf der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursache?
Nein, denn der Versicherer verzichtet abweichend von den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Kann der Verzicht auf die grobe Fahrlässigkeit wieder wegfallen?
Ja. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres in Textform verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen.
In welcher Form muss der Wegfall verlangt werden?
Das Verlangen muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Was kann ich tun, wenn der Versicherer den Wegfall des Verzichts verlangt?
In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016