Wer nach einem Schaden am Versicherungsort private Daten oder Programme verliert, erhält bei der GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung ersetzt – bis zu 500 Euro, sofern die Daten durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung des Datenträgers verloren gingen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind, wobei auch ein Wiederherstellungsversuch bezahlt wird.
Datenrettungskosten
Versichert sind die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbaren Informationen) und Programmen, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind. Erstattet wird die Wiederherstellung, nicht die Wiederbeschaffung. Voraussetzung ist, dass diese Kosten infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstanden sind.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Ausschlüsse
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (zum Beispiel sogenannte Raubkopien)
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Entschädigung
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 500,- €.
Was bedeutet das konkret?
Gehen private Daten oder Programme durch einen versicherten Schaden am Datenträger verloren, werden, beschädigt oder unbrauchbar, übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten, um sie technisch wiederherzustellen. Bezahlt wird die Wiederherstellung, nicht der Neukauf – auch ein Versuch der Wiederherstellung wird erstattet. Nicht abgedeckt sind unter anderem Raubkopien, Daten von Sicherungs- oder Installationsmedien sowie Kosten für neue Lizenzen. Die Erstattung ist auf 500 Euro begrenzt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Datenrettungskosten übernommen?
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 500,- €.
Werden auch die Kosten eines misslungenen Wiederherstellungsversuchs bezahlt?
Ja, ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Sind Kosten für den erneuten Kauf einer Software-Lizenz mitversichert?
Nein, der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Welche Daten sind von der Erstattung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (etwa Raubkopien), sowie Programme und Daten, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016