Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb der versicherten Gebäude mitversichert, sofern diese Rohre auf oder außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Für Rohre, die ausschließlich gewerblich genutzt werden, besteht kein Schutz, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt.
Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude. Voraussetzung ist, dass diese Rohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstückes verlegt sind. Der Versicherungsschutz besteht, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Kaputte Ableitungsrohre der Wasserversorgung, die außerhalb der versicherten Gebäude liegen, sind mitversichert – egal ob sie auf dem eigenen Grundstück oder außerhalb davon verlaufen. Voraussetzung ist, dass die Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Rohre, die nur gewerblich genutzt werden, sind ausgenommen, und die Zahlung ist pro Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Rohrschäden außerhalb des Gebäudes sind hier abgedeckt?
Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude, die auf und außerhalb des Versicherungsgrundstückes verlegt sind und der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Sind auch Rohre außerhalb des eigenen Grundstücks mitversichert?
Ja, der Schutz gilt für Rohre, die auf und außerhalb des Versicherungsgrundstückes verlegt sind, soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Gilt der Schutz auch für gewerblich genutzte Rohre?
Nein, für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016