Wer nach einem Versicherungsfall an seinem Wohngebäude psychologische Betreuung braucht, erhält bei der GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung eine Kostenübernahme bis zu 1.000 Euro. Der Schutz gilt für den Versicherungsnehmer und für Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, und greift nur dann, wenn kein anderer oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Benötigen Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person aufgrund eines Versicherungsfalles eine psychologische Betreuung, übernehmen wir die entstehenden Kosten bis maximal 1.000,- €.
Voraussetzung ist, dass kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht oder ein etwaiger anderer Versicherungsschutz nicht ausreichend ist (Subsidiärdeckung).
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Versicherungsfall eine psychologische Betreuung notwendig wird, werden die Kosten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro getragen. Das gilt sowohl für den Versicherungsnehmer selbst als auch für Personen, die mit ihm zusammen in einem Haushalt leben. Diese Leistung ist subsidiär: Sie greift nur, wenn kein anderer Versicherungsschutz vorhanden ist oder dieser nicht ausreicht.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten für eine psychologische Betreuung übernommen?
Die entstehenden Kosten werden bis maximal 1.000,- € übernommen.
Für wen gilt die Kostenübernahme?
Sie gilt für Sie selbst sowie für eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person, wenn aufgrund eines Versicherungsfalles eine psychologische Betreuung benötigt wird.
Was bedeutet die Subsidiärdeckung bei dieser Leistung?
Die Kostenübernahme erfolgt nur, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht oder ein etwaiger anderer Versicherungsschutz nicht ausreichend ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016