Wird ein Ausweis oder ein wichtiges Dokument mit Bezug zum versicherten Gebäude oder Grundstück durch einen Versicherungsfall zerstört oder geht verloren, übernimmt die GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung – begrenzt auf 250,- € je Versicherungsfall.
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten. Voraussetzung ist, dass diese infolge eines Versicherungsfalles zerstört wurden oder abhanden gekommen sind und sich auf das versicherte Gebäude oder Grundstück beziehen.
Die Entschädigung ist auf 250,- € je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch einen Versicherungsfall Ausweise oder Dokumente vernichtet werden oder verloren gehen, werden die notwendigen Kosten für deren Wiederbeschaffung ersetzt. Das gilt für Ausweise und Dokumente, die sich auf das versicherte Gebäude oder Grundstück beziehen. Die Erstattung ist pro Versicherungsfall auf 250,- € begrenzt.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für neue Ausweise nach einem Schaden übernommen?
Ja, versichert sind die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten, die infolge eines Versicherungsfalles zerstört wurden oder abhanden gekommen sind.
Welche Dokumente sind hier mitversichert?
Mitversichert sind Ausweise und Dokumente, die sich auf das versicherte Gebäude oder Grundstück beziehen.
Wie hoch ist die maximale Erstattung?
Die Entschädigung ist auf 250,- € je Versicherungsfall begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016