Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung profitieren Sie automatisch von Verbesserungen: Werden die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen sofort auch für Ihren bestehenden Vertrag. Zusätzlich garantiert der Versicherer, dass die vorliegenden Bedingungen nur zu Ihrem Vorteil von den GDV-Empfehlungen und den Mindeststandards eitskreises Vermittlerrichtlinie abweichen.
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung oder die dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Wir garantieren, dass die vorliegenden Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen sowie den Mindeststandards des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie - Stand 02/2010 - abweichen.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen nur zu Ihren Gunsten und ohne dass Sie mehr zahlen müssen, so gelten diese besseren Bedingungen automatisch und sofort auch für Ihren bestehenden Vertrag. Außerdem sichert der Versicherer zu, dass die vorliegenden Bedingungen nur zu Ihrem Vorteil von den vom GDV empfohlenen Bedingungen und den genannten Mindeststandards abweichen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Versicherungsbedingungen zu meinen Gunsten geändert werden?
Werden die zugrunde liegenden Allgemeinen oder Besonderen Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Muss ich für verbesserte Bedingungen einen höheren Beitrag zahlen?
Nein. Die Regelung greift nur bei Änderungen, die ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag erfolgen.
Welche Garantie gibt der Versicherer zu den Bedingungen ab?
Der Versicherer garantiert, dass die vorliegenden Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den durch den GDV empfohlenen Bedingungen sowie den Mindeststandards des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie (Stand 02/2010) abweichen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016