In der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind zusätzlich zum Gebäude auch Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör auf dem Versicherungsgrundstück je Versicherungsfall bis zu 15.000 € mitversichert – dazu gehören etwa Garten- und Gerätehäuser, Carports, Saunen und Schwimmbecken, Hof- und Wegbefestigungen sowie bewegliches Gebäudezubehör wie Brennstoffvorräte oder Gemeinschaftswaschmaschinen.
Zusätzlich zum bereits versicherten Umfang sind je Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 15.000 € auf dem Versicherungsgrundstück folgende Sachen mitversichert:
Sofern fest mit dem Boden verankert und im Rahmen der Wertermittlung berücksichtigt:
- Garten- und Gerätehäuser (nicht Gewächshäuser)
- Carports
Sofern fest mit dem Boden verankert:
- Saunen, Schwimmbecken und -abdeckungen
- Hof- und Gehwegbefestigungen
- Grundstückseinfriedungen
- Hundehütten, Hundezwinger
- Masten, elektrische Freileitungen, Gartenlaternen, frei stehende Antennen
- Wäschespinnen, Spielgeräte
- Pergolen, Schutz- und Trennwände, Terrassenbefestigungen, frei stehende Terrassenüberdachungen
Weiteres (Gebäude-)Zubehör: Dies sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Dazu zählen auch:
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen
- Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner
- Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten)
Mitversichert ist außerdem vom Mieter entferntes Gebäudezubehör, das auf dem Versicherungsgrundstück gelagert wird.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Gebäude sind auch bestimmte Anlagen und Gegenstände auf dem Grundstück abgesichert – bis zu 15.000 € je Versicherungsfall. Fest mit dem Boden verankerte Dinge wie Gartenhäuser, Carports, Saunen, Schwimmbecken, Einfriedungen oder Terrassenüberdachungen zählen dazu. Ebenso ist bewegliches Zubehör versichert, das der Instandhaltung oder dem Zweck des Gebäudes dient, etwa Brennstoffvorräte, Gemeinschaftswaschmaschinen sowie vom Mieter entferntes und auf dem Grundstück gelagertes Gebäudezubehör.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Grundstücksbestandteile und Zubehör abgesichert?
Sie sind je Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 15.000 € auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Sind Gartenhäuser und Carports mitversichert?
Ja, Garten- und Gerätehäuser (nicht Gewächshäuser) sowie Carports sind mitversichert, sofern sie fest mit dem Boden verankert und im Rahmen der Wertermittlung berücksichtigt sind.
Was gilt für vom Mieter entferntes Gebäudezubehör?
Vom Mieter entferntes Gebäudezubehör ist mitversichert, wenn es auf dem Versicherungsgrundstück gelagert wird.
Zählen auch Vorräte wie Fliesen oder Tapeten zum versicherten Zubehör?
Ja, Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen – zum Beispiel Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen oder Tapeten – gehören zum weiteren Gebäudezubehör.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016