Die GVO Versicherung ersetzt in ihrer Wohngebäudeversicherung auch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen entstehen – etwa durch sogenannte Blindgänger. Damit erweitert der Versicherer den Schutz über die üblichen Explosionsschäden hinaus und schließt eine Lücke, die andernfalls zu Lasten der Versicherungsnehmer gehen könnte.
Der Versicherungsschutz wird erweitert: Der Versicherer ersetzt auch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen verursacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Neben den regulär versicherten Explosionsschäden übernimmt der Versicherer auch Schäden, die durch die Explosion von Kampfmitteln aus früheren, bereits beendeten Kriegen entstehen. Damit sind zum Beispiel Schäden durch Blindgänger vom Versicherungsschutz erfasst.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch alte Kriegsmunition am Wohngebäude mitversichert?
Ja. Der Versicherer ersetzt auch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen entstehen.
Was zählt als Blindgängerschaden in diesem Zusammenhang?
Gemeint sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen, die zusätzlich zum bestehenden Versicherungsschutz ersetzt werden.
Handelt es sich um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes?
Ja, es handelt sich um eine Erweiterung des Schutzes: Über die bestehenden Regelungen hinaus werden auch solche Explosionsschäden ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016