Wer während einer Urlaubs- oder Dienstreise wegen eines erheblichen Gebäudeschadens vorzeitig zurückreisen muss, erhält bei der GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung die Fahrtmehrkosten für die Reise an den Schadensort ersetzt – auch für Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Erstattet werden die Kosten, wenn der Schaden voraussichtlich mehr als 10.000 Euro beträgt und die Abwesenheit zwischen vier Tagen und sechs Wochen dauerte.
Der Versicherer ersetzt Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbrechen und an den Schadensort reisen muss. In diesem Fall werden auch die entsprechenden Fahrtmehrkosten für Personen ersetzt, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ein Versicherungsfall gilt als erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 10.000,- € übersteigt.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede vom Versicherungsnehmer veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt. Maßgeblich sind dabei das benutzte Urlaubs- oder Dienstreisemittel und die Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Sofern nachweislich notwendig, werden auch die Rückreisekosten für mitreisende Angehörige übernommen, die mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor der Reise an den Schadensort beim Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
Was bedeutet das konkret?
Musst du wegen eines größeren Schadens am versicherten Gebäude deinen Urlaub oder deine Dienstreise abbrechen und zum Schadensort zurückreisen, übernimmt der Versicherer die dadurch entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten. Auch für Personen aus deinem Haushalt, die mitgereist sind, werden diese Kosten ersetzt. Voraussetzung ist, dass der Schaden voraussichtlich über 10.000 Euro liegt und die Reise mindestens vier Tage und höchstens sechs Wochen gedauert hat. Vor der Rückreise solltest du dir – wenn möglich – Weisungen beim Versicherer einholen.
Häufige Fragen
Wann werden Fahrtmehrkosten für eine vorzeitige Rückreise übernommen?
Der Versicherer ersetzt die Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbrechen und an den Schadensort reisen muss.
Ab welcher Schadenhöhe gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 10.000,- € übersteigt.
Was zählt als Urlaubs- oder Dienstreise im Sinne dieser Regelung?
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede vom Versicherungsnehmer veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Werden auch Kosten für mitreisende Personen erstattet?
Ja. Erstattet werden die Fahrtmehrkosten für mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sowie – sofern nachweislich notwendig – die Rückreisekosten für mitreisende Angehörige, die mit ihm in einem Haushalt leben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016