Wer während der Vertragslaufzeit seiner GVO Versicherung Wohngebäudeversicherung eitslos wird, kann den Vertrag auf Wunsch außer Kraft setzen und erhält unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Beiträge seit mindestens drei Monaten gezahlt wurden und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Die Beitragsfreistellung ist auf insgesamt ein Jahr begrenzt, danach kann der Vertrag erlöschen.
Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, setzen wir den Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Während der Außerkraftsetzung gewähren wir beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge zu Ihrer Wohngebäudeversicherung bezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
War die Arbeitslosigkeit bei Beantragung der Außerkraftsetzung noch nicht beendet, fragen wir von Zeit zu Zeit bei Ihnen an, ob die Arbeitslosigkeit noch andauert. Unterrichten Sie uns über das Ende der Arbeitslosigkeit bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt unserer darauf folgenden Anfrage, so endet die Außerkraftsetzung gleichzeitig mit dem Ende der Arbeitslosigkeit. Anderenfalls wird die Außerkraftsetzung erst mit Zugang Ihrer Mitteilung beendet und der Versicherungsschutz wieder in Kraft gesetzt. Endet der beitragsfreie Versicherungsschutz vor dem Ende der Arbeitslosigkeit, können Sie eine Unterbrechung vermeiden. Beantragen Sie dazu bis spätestens 4 Wochen nach dem Ende des beitragsfreien Zeitraumes die prämienpflichtige Wiederinkraftsetzung.
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr andauert.
Bei gebündelten Verträgen gelten diese Bestimmungen gleichzeitig für folgende Versicherungen, für die bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge bezahlt wurden:
- Privat-Haftpflichtversicherung nach dem VIT/TOP-VIT-Konzept einschließlich einer etwa mitversicherten Tierhalter-Haftpflichtversicherung nach dem VIT/TOP-VIT-Konzept.
- Hausratversicherung nach dem VIT/TOP-VIT-Konzept einschließlich einer etwa mitversicherten Haushalt-Glasversicherung.
- Unfallversicherung nach dem VIT/TOP-VIT-Konzept.
Was bedeutet das konkret?
Wer arbeitslos wird, kann seine Wohngebäudeversicherung auf Wunsch außer Kraft setzen lassen und in dieser Zeit einen beitragsfreien Versicherungsschutz erhalten. Das setzt voraus, dass die Beiträge zuvor mindestens drei Monate gezahlt wurden und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Die Beitragsfreistellung ist insgesamt auf ein Jahr begrenzt; dauert die Außerkraftsetzung länger, erlischt der Vertrag. Bei gebündelten Verträgen gelten diese Regeln unter denselben Voraussetzungen auch für weitere mitversicherte Sparten.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt die Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit?
Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Welche Voraussetzungen gelten für den beitragsfreien Versicherungsschutz?
Sie müssen bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge zu Ihrer Wohngebäudeversicherung gezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Schutz gilt dann beitragsfrei mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen.
Wie lange kann der Versicherungsschutz beitragsfrei bleiben?
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit dem Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn. Dauert die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr, erlischt der Vertrag ohne besondere Vereinbarung.
Was muss ich tun, wenn meine Arbeitslosigkeit endet?
Sie sollten das Ende der Arbeitslosigkeit bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Anfrage mitteilen; dann endet die Außerkraftsetzung gleichzeitig mit dem Ende der Arbeitslosigkeit. Andernfalls wird der Versicherungsschutz erst mit Zugang Ihrer Mitteilung wieder in Kraft gesetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016