Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung gilt für den Vertrag deutsches Recht. Damit steht fest, nach welcher Rechtsordnung sich alle Fragen rund um den Versicherungsvertrag beurteilen.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Auf den Versicherungsvertrag wird deutsches Recht angewendet. Rechtliche Fragen zu diesem Vertrag richten sich also nach den in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.
Häufige Fragen
Nach welchem Recht wird dieser Versicherungsvertrag beurteilt?
Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
Kommt für Fragen zum Vertrag eine andere Rechtsordnung als die deutsche in Betracht?
Nein, für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018