Wer nach einem Unfall aus der vollstationären Behandlung entlassen wird und zuvor Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte, erhält bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung ein zusätzliches Genesungsgeld. Es wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für dieselbe Anzahl an Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt, längstens jedoch für 100 Tage.
Voraussetzungen für die Leistung
Genesungsgeld wird gezahlt, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen worden ist und Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte.
Höhe und Dauer der Leistung
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen geleistet, für die auch Krankenhaustagegeld gezahlt wird.
Die Zahlung erfolgt längstens für 100 Tage.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem stationären Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls gibt es zusätzlich zum Krankenhaustagegeld ein Genesungsgeld, sobald die versicherte Person entlassen wurde. Voraussetzung ist, dass zuvor ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld bestand. Das Genesungsgeld richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und wird für ebenso viele Kalendertage gezahlt wie das Krankenhaustagegeld, höchstens aber für 100 Tage.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Genesungsgeld?
Anspruch besteht, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde und zuvor Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte.
Wie hoch fällt das Genesungsgeld aus?
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Für wie viele Tage wird das Genesungsgeld gezahlt?
Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt wie das Krankenhaustagegeld, längstens jedoch für 100 Tage.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018