Wer nach einem Unfall in seiner eitsfähigkeit beeinträchtigt ist, kann in der Unfallversicherung der GVO Versicherung ein Tagegeld erhalten, sofern die versicherte Person zugleich in ärztlicher Behandlung ist. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung, gezahlt wird für die Dauer der Behandlung, längstens ein Jahr ab dem Unfalltag.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Das Tagegeld gibt es, wenn die versicherte Person nach einem Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist und ärztlich behandelt wird. Wie hoch die Zahlung ausfällt, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung ab. Gezahlt wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, maximal jedoch ein Jahr ab dem Unfalltag.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen wird das Tagegeld gezahlt?
Die versicherte Person muss unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und zugleich in ärztlicher Behandlung sein.
Wonach richtet sich die Höhe des Tagegeldes?
Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet und nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Es wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018