Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung können Sie den Vertrag auf Wunsch außer Kraft setzen, wenn Sie während der Vertragslaufzeit eitslos werden – unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit beitragsfreiem Versicherungsschutz. Zusätzlich läuft der Vertrag bei Unfalltod des Versicherungsnehmers für mitversicherte Personen beitragsfrei weiter, und es besteht eine zeitlich begrenzte Konditionsdifferenzdeckung ab Annahme oder Eingang des Antrages.
Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit
Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, setzen wir den Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Während der Außerkraftsetzung gewähren wir beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge zu Ihrer Unfallversicherung bezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
War die Arbeitslosigkeit bei Beantragung der Außerkraftsetzung noch nicht beendet, fragen wir von Zeit zu Zeit bei Ihnen an, ob die Arbeitslosigkeit noch andauert. Unterrichten Sie uns bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt unserer Anfrage über das Ende der Arbeitslosigkeit, so endet die Außerkraftsetzung gleichzeitig mit dem Ende der Arbeitslosigkeit. Anderenfalls wird die Außerkraftsetzung erst mit Zugang Ihrer Mitteilung beendet und der Versicherungsschutz wieder in Kraft gesetzt. Endet der beitragsfreie Versicherungsschutz vor dem Ende der Arbeitslosigkeit, können Sie eine Unterbrechung vermeiden, indem Sie bis spätestens 4 Wochen nach dem Ende des beitragsfreien Zeitraumes die prämienpflichtige Wiederinkraftsetzung beantragen.
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 12 Monate andauert.
Beitragsfreie Weiterführung des Vertrages bei Unfalltod des Versicherungsnehmers
Verstirbt der Versicherungsnehmer infolge eines Unfallereignisses nach den AUB 2012 GVO, wird der Vertrag für alle darin mitversicherten Personen beitragsfrei weitergeführt bis zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres nach dem Todestag.
Differenzdeckung
Ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrages durch den Versicherer – bei Anträgen ohne Vorlagepflicht im Rahmen der Zeichnungs- und Vorlagerichtlinien ab Eingang des Antrages beim Versicherer – besteht auch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn eine Konditionsdifferenzdeckung zu einer bestehenden Versicherung im Rahmen dieses Vertrages.
Anderweitig bestehende Versicherungen für die über diesen Vertrag abgesicherten Risiken gehen dieser Versicherung voraus. Soweit die zu erbringende Leistung aus diesem Vertrag weitergehender ist als der Versicherungsschutz des anderen Vertrages, besteht Versicherungsschutz über diesen Vertrag.
Diese Konditionsdifferenzdeckung wird für maximal 1 Jahr geboten. Sie entfällt rückwirkend ab Beginn, falls der Hauptvertrag nicht zustande kommt oder aufgrund nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie aufgehoben wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer während der Vertragslaufzeit arbeitslos wird, kann den Vertrag auf Wunsch ruhen lassen und unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Zeit beitragsfreien Schutz behalten. Stirbt der Versicherungsnehmer durch einen Unfall, läuft der Vertrag für die mitversicherten Personen noch eine Weile ohne Beitrag weiter. Außerdem greift zwischen Antragsannahme und vereinbartem Beginn eine Differenzdeckung, die Leistungslücken gegenüber einer bestehenden Versicherung schließt.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Vertrag ruhen lassen, wenn ich arbeitslos werde?
Ja. Auf Ihren Wunsch setzen wir den Vertrag außer Kraft. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind, und ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Habe ich während der Arbeitslosigkeit weiterhin Versicherungsschutz?
Während der Außerkraftsetzung besteht beitragsfreier Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen, wenn Sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten Beiträge gezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieser Schutz endet mit dem Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
Wann erlischt der Vertrag bei einer Außerkraftsetzung?
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 12 Monate andauert.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall stirbt?
Verstirbt der Versicherungsnehmer infolge eines Unfallereignisses nach den AUB 2012 GVO, wird der Vertrag für alle mitversicherten Personen beitragsfrei bis zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres nach dem Todestag weitergeführt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018