Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung werden zusätzliche Eigenbehaltskosten übernommen, wenn Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld mit mindestens 25 Euro pro Tag versichert sind – erstattet werden bis zu 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage, sofern eine Eigenbehaltskostenrechnung der Krankenkasse vorgelegt wird.
Sind die Leistungsarten Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in einer Höhe von mindestens 25,- € pro Tag versichert, werden zusätzlich die Eigenbehaltskosten gezahlt. Diese Zahlung erfolgt für maximal 28 Tage und bis zur Höhe von 10,- € pro Tag.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Eigenbehaltskostenrechnung durch die jeweilige Krankenkasse.
Was bedeutet das konkret?
Wer Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld mit mindestens 25 Euro pro Tag abgesichert hat, bekommt zusätzlich einen Beitrag zu den Eigenbehaltskosten. Diese Erstattung ist auf 10 Euro pro Tag und höchstens 28 Tage begrenzt. Um die Zahlung zu erhalten, muss die entsprechende Rechnung der Krankenkasse vorgelegt werden.
Häufige Fragen
Unter welcher Voraussetzung werden die Eigenbehaltskosten erstattet?
Die Eigenbehaltskosten werden zusätzlich gezahlt, wenn die Leistungsarten Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in einer Höhe von mindestens 25,- € pro Tag versichert sind.
Wie hoch ist die Erstattung der Eigenbehaltskosten und wie lange wird sie gezahlt?
Die Eigenbehaltskosten werden bis zur Höhe von 10,- € pro Tag und für maximal 28 Tage gezahlt.
Wie muss ich die Eigenbehaltskosten nachweisen?
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Eigenbehaltskostenrechnung durch die jeweilige Krankenkasse.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023