Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung sind auch Gesundheitsschäden abgesichert, die eine versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Versuch erleidet, Menschenleben, Tiere oder Sachen zu retten. Solche Schäden gelten als unfreiwillig erlitten, und der Versicherer verzichtet auf die Voraussetzung der Unfreiwilligkeit selbst dann, wenn die Person die Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt.
Gesundheitsschädigungen, die der Versicherte bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung von Menschenleben erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten. Sie sind in die Versicherung eingeschlossen.
Der Versicherer beruft sich nicht auf die Leistungsvoraussetzung der Unfreiwilligkeit, wenn die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich rechtmäßig verteidigt oder versucht, Menschen, Tiere oder Sachen zu retten, und dabei einen Gesundheitsschaden erleidet, ist über die Unfallversicherung abgesichert. Solche Schäden gelten als unfreiwillig erlitten. Auch wenn die versicherte Person die Verletzung dabei bewusst in Kauf nimmt, verzichtet der Versicherer darauf, sich auf die Voraussetzung der Unfreiwilligkeit zu berufen.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich mich bei der Rettung eines Menschen verletze?
Ja. Gesundheitsschädigungen, die bei Bemühungen zur Rettung von Menschenleben erlitten werden, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Versicherung eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch, wenn ich die Verletzung bewusst in Kauf nehme?
Ja. Der Versicherer beruft sich nicht auf die Voraussetzung der Unfreiwilligkeit, wenn die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt.
Sind auch Verletzungen bei der Rettung von Tieren oder Sachen abgedeckt?
Ja. Bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen verzichtet der Versicherer auf die Leistungsvoraussetzung der Unfreiwilligkeit, selbst wenn Gesundheitsschäden bewusst in Kauf genommen werden.
Was gilt bei Verletzungen im Rahmen einer Verteidigung?
Gesundheitsschädigungen bei rechtmäßiger Verteidigung gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Versicherung eingeschlossen; der Versicherer beruft sich hier nicht auf die Voraussetzung der Unfreiwilligkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023