Wer bei einem Fahrradunfall in der Unfallversicherung der GVO Versicherung nachweislich einen handelsüblichen Schutzhelm getragen hat, profitiert von einer um 10 % höheren Grundsumme für die Invaliditätsleistung. Diese Fahrradhelm-Klausel gilt für versicherte Personen und belohnt das Tragen eines Helms bei einem Fahrradunfall mit einer zusätzlichen Leistung.
Erleidet eine der versicherten Personen einen Fahrradunfall, erhöht sich die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 10 %. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person bei dem Unfall nachweislich einen handelsüblichen Schutzhelm getragen hat.
Was bedeutet das konkret?
Trägt eine versicherte Person bei einem Fahrradunfall einen handelsüblichen Schutzhelm und kann dies nachweisen, wird die Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 10 % erhöht. Diese Regelung gilt für versicherte Personen, unabhängig davon, ob es sich um Kinder oder Erwachsene handelt.
Häufige Fragen
Wie viel höher fällt die Leistung aus, wenn beim Fahrradunfall ein Helm getragen wurde?
Wurde bei einem Fahrradunfall nachweislich ein handelsüblicher Schutzhelm getragen, erhöht sich die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 10 %.
Welche Voraussetzung muss für die erhöhte Invaliditätsleistung erfüllt sein?
Die versicherte Person muss bei dem Fahrradunfall nachweislich einen handelsüblichen Schutzhelm getragen haben.
Gilt die Fahrradhelm-Klausel nur für Kinder?
Nein, die Regelung gilt für versicherte Personen und betrifft laut Überschrift Kinder und Erwachsene.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023