Bei einem Unfall erhalten Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige oder freiberuflich Tätige in der Unfallversicherung der GVO Versicherung einen festen Ersatzbetrag, wenn sie ihren Verdienstausfall nicht konkret nachweisen. Der Betrag entspricht dem zum Unfallzeitpunkt gültigen Jahres-Bruttobeitrag, ist aber auf höchstens 500 Euro je Unfallereignis begrenzt.
Diese Regelung gilt für Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige oder freiberuflich Tätige.
Wird der Verdienstausfall in diesen Fällen nicht konkret nachgewiesen, erstattet der Versicherer stattdessen einen festen Betrag.
Dieser feste Betrag entspricht dem Jahres-Bruttobeitrag, der zum Unfallzeitpunkt für die Unfallversicherung der versicherten Person gültig war.
Die Erstattung ist auf höchstens 500,- € je Unfallereignis begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Kann eine selbstständig oder freiberuflich tätige Person nach einem Unfall ihren tatsächlichen Verdienstausfall nicht konkret belegen, zahlt der Versicherer trotzdem einen pauschalen Ersatzbetrag. Dieser richtet sich nach dem zum Unfallzeitpunkt gültigen Jahres-Bruttobeitrag der Unfallversicherung. Pro Unfallereignis werden dabei höchstens 500 Euro erstattet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein Selbstständiger seinen Verdienstausfall nach einem Unfall nicht belegen kann?
Dann wird ein fester Betrag erstattet, und zwar in Höhe des zum Unfallzeitpunkt gültigen Jahres-Bruttobeitrages für die Unfallversicherung der versicherten Person.
Wie hoch ist die maximale Erstattung je Unfallereignis?
Die Erstattung beträgt höchstens 500,- € je Unfallereignis.
Für wen gilt diese Regelung zum Verdienstausfall?
Sie gilt für Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige oder freiberuflich Tätige.
Wonach richtet sich der feste Erstattungsbetrag?
Er richtet sich nach dem zum Unfallzeitpunkt für die Unfallversicherung der versicherten Person gültigen Jahres-Bruttobeitrag, höchstens jedoch 500,- € je Unfallereignis.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023