Die GVO Versicherung übernimmt in ihrer Unfallversicherung die nachgewiesenen Kosten für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe und Nachhilfeunterricht, wenn eine versicherte Person nach einem Unfall ihre Kinder nicht mehr versorgen kann oder ein versichertes Kind unfallbedingt nicht am Schulunterricht teilnehmen kann. Die Erstattung ist auf 100 Euro täglich und auf 6 Monate nach dem Unfall begrenzt und wird zusätzlich zu Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt.
Kann die versicherte Person aufgrund von Unfallverletzungen oder Unfalltod die ihr obliegende Versorgung und Beaufsichtigung der in ihrem Haushalt lebenden Kinder nicht mehr leisten, organisiert der Versicherer eine Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe. Die dafür entstehenden und nachgewiesenen Kosten werden erstattet.
Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalles nicht am Schulunterricht teilnehmen, erstattet der Versicherer die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht.
Die Kostenübernahme für Haushaltshilfe, Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht ist begrenzt:
- auf insgesamt 100,- € täglich
- auf insgesamt 6 Monate nach dem Eintritt des Unfallereignisses
Die Kosten werden zusätzlich zu einer Krankenhaustage- und Genesungsgeld-Leistung erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall dazu führt, dass eine versicherte Person ihre Kinder nicht mehr versorgen und beaufsichtigen kann, kümmert sich der Versicherer um eine Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe und übernimmt die nachgewiesenen Kosten. Kann ein versichertes Kind nach einem Unfall nicht zur Schule gehen, werden auch die Kosten für Nachhilfe erstattet. Insgesamt sind diese Leistungen auf 100 Euro pro Tag und auf 6 Monate ab dem Unfall begrenzt. Diese Erstattung kommt zusätzlich zu einem etwaigen Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich nach einem Unfall meine Kinder nicht mehr versorgen kann?
Der Versicherer organisiert dann eine Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe und erstattet die dafür entstehenden und nachgewiesenen Kosten.
Werden auch Nachhilfekosten für mein Kind übernommen?
Ja. Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalles nicht am Schulunterricht teilnehmen, werden die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht erstattet.
Wie hoch und wie lange werden diese Kosten erstattet?
Die Kostenübernahme für Haushaltshilfe, Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht ist auf insgesamt 100,- € täglich und auf insgesamt 6 Monate nach dem Eintritt des Unfallereignisses begrenzt.
Wird diese Leistung mit dem Krankenhaustagegeld verrechnet?
Nein. Die Kosten werden zusätzlich zu einer Krankenhaustage- und Genesungsgeld-Leistung erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023