Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung gibt es ein ambulantes Tagegeld, wenn nach einem Unfall eine ambulante Operation mit Narkose oder eine ambulante Versorgung von Knochenbrüchen ohne Narkose nötig wird – ausgezahlt werden dann drei Krankenhaustagegeldsätze, mindestens jedoch 200 €. Eine reine Lokalanästhesie ist dabei nicht abgedeckt.
Für ein ambulantes Tagegeld bei Operationen mit Vollnarkose gilt Folgendes:
Eine Entschädigung wird gezahlt bei:
- einer unfallbedingten, ambulanten Operation mit Narkose (nicht versichert ist eine Lokalanästhesie)
- einer unfallbedingten, ambulanten Versorgung von Knochenbrüchen (ohne Narkose)
Die Entschädigung beträgt 3 Krankenhaustagegeldsätze, mindestens jedoch 200 €.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall ambulant operiert wird und dabei eine Narkose erhält, bekommt eine Zahlung. Das gilt ebenso für die ambulante Versorgung von Knochenbrüchen, auch wenn diese ohne Narkose erfolgt. Ausgezahlt werden drei Krankenhaustagegeldsätze, mindestens aber 200 €. Eine reine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) fällt nicht unter diese Leistung.
Häufige Fragen
Wann wird das ambulante Tagegeld gezahlt?
Es wird bei einer unfallbedingten, ambulanten Operation mit Narkose gezahlt sowie bei einer unfallbedingten, ambulanten Versorgung von Knochenbrüchen ohne Narkose.
Wie hoch fällt die Entschädigung aus?
Die Entschädigung beträgt 3 Krankenhaustagegeldsätze, mindestens jedoch 200 €.
Ist eine örtliche Betäubung mitversichert?
Nein, eine Lokalanästhesie ist bei der ambulanten Operation nicht versichert.
Wird auch bei Knochenbrüchen ohne Narkose gezahlt?
Ja, bei einer unfallbedingten, ambulanten Versorgung von Knochenbrüchen wird auch ohne Narkose gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023