Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn ein Berufswechsel oder die Reduzierung der bewirtschafteten Fläche unter 50 Hektar versehentlich nicht gemeldet wurde. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person das Versehen nachweist und die Anzeige nach dem Erkennen unverzüglich nachholt; die Prämie wird dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Veränderung berechnet.
Unterbleibt versehentlich die Anzeige einer Änderung der Berufstätigkeit oder einer Reduzierung unter 50 ha, beeinträchtigt das die Leistungspflicht des Versicherers nicht. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person nachweist, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelte, und die Anzeige nach dem Erkennen unverzüglich nachholt.
Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich, und zwar vom Zeitpunkt der Veränderung an.
Was bedeutet das konkret?
Wer aus Versehen vergisst, einen Berufswechsel oder das Absinken der bewirtschafteten Fläche unter 50 Hektar zu melden, verliert dadurch nicht seinen Versicherungsschutz. Man muss allerdings belegen können, dass es sich wirklich nur um ein Versehen handelte, und die Meldung sofort nachholen, sobald man den Fehler bemerkt. Die Prämie wird anschließend rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Änderung angepasst.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich vergesse, einen Berufswechsel zu melden?
Wenn die Anzeige nur versehentlich unterblieben ist, bleibt die Leistungspflicht des Versicherers bestehen. Voraussetzung ist, dass Sie das Versehen nachweisen und die Anzeige nach dem Erkennen unverzüglich nachholen.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Prämie neu berechnet?
Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich, und zwar vom Zeitpunkt der Veränderung an.
Gilt diese Regelung auch, wenn die Fläche unter 50 Hektar sinkt?
Ja. Auch eine versehentlich nicht angezeigte Reduzierung unter 50 ha beeinträchtigt die Leistungspflicht nicht, sofern das Versehen nachgewiesen und die Anzeige unverzüglich nachgeholt wird.
Was muss ich tun, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt?
Sie müssen nachweisen, dass die fehlende Anzeige nur ein Versehen war, und die Anzeige nach dem Erkennen unverzüglich nachholen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023