Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung erhält die versicherte Person ein Komageld von 200,- € pro Woche, wenn sie infolge eines Unfalles ins Koma fällt – auch bei einem künstlichen Koma –, gezahlt ab dem ersten Tag und längstens für 20 Wochen. Wird die versicherte Person durch den Unfall pflegebedürftig, gibt es zusätzlich ein nach Pflegestufe gestaffeltes Pflegegeld pro Kalendertag der stationären Behandlung.
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalles in ein Koma – auch in ein künstliches Koma –, so wird für die Dauer dieses Zustandes ab dem 1. Tag wöchentlich ein Komageld von 200,- € gezahlt. Die Zahlung erfolgt längstens bis zu 20 Wochen.
Wird die versicherte Person pflegebedürftig im Sinne der maßgeblichen sozialrechtlichen Regelung, zahlt der Versicherer pro Kalendertag der stationären Behandlung ein Pflegegeld:
- bei Pflegestufe I: 20,- €
- bei Pflegestufe II: 40,- €
- bei Pflegestufe III: 60,- €
Das Pflegegeld wird längstens für die Dauer von 20 Wochen gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Liegt die versicherte Person nach einem Unfall im Koma, gibt es dafür ein wöchentliches Komageld – und zwar schon ab dem ersten Tag, aber nur für eine begrenzte Zeit. Wird die Person durch den Unfall pflegebedürftig, zahlt der Versicherer zusätzlich ein Pflegegeld für jeden Kalendertag der stationären Behandlung. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe und wird ebenfalls nur für einen begrenzten Zeitraum geleistet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Komageld und ab wann wird es gezahlt?
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalles in ein Koma, auch in ein künstliches Koma, werden ab dem 1. Tag wöchentlich 200,- € gezahlt, längstens bis zu 20 Wochen.
Gilt das Komageld auch bei einem künstlichen Koma?
Ja, das Komageld wird ausdrücklich auch bei einem künstlichen Koma gezahlt.
Welches Pflegegeld gibt es bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall?
Bei Pflegebedürftigkeit zahlt der Versicherer pro Kalendertag der stationären Behandlung 20,- € bei Pflegestufe I, 40,- € bei Pflegestufe II und 60,- € bei Pflegestufe III, längstens für die Dauer von 20 Wochen.
Wie lange wird das Pflegegeld längstens gezahlt?
Das Pflegegeld wird längstens für die Dauer von 20 Wochen gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023