Wer nach einem Unfall dauerhaft geschädigt ist, findet in der Unfallversicherung der GVO Versicherung eine verbesserte Gliedertaxe, die höhere Invaliditätsgrade festlegt: Ein Arm zählt mit 80 %, eine Hand mit 75 %, ein Bein bis zu 80 %, ein Auge 60 % und der vollständige Stimmverlust mit 100 %. Zusätzlich gelten feste Prozentsätze für den Verlust innerer Organe wie Niere, Milz, Magen, Darm oder Lungenflügel.
Die festgelegten Invaliditätsgrade werden wie folgt geändert. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gelten diese Werte:
- Eines Armes: 80 %
- Eines Armes bis oberhalb des Ellenbogens: 80 %
- Eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenkes: 75 %
- Einer Hand: 75 %
- Eines Daumens: 35 %
- Eines Zeigefingers: 20 %
- Eines anderen Fingers: 12 %
- Für sämtliche Finger einer Hand höchstens: 75 %
- Eines Beines über der Mitte des Oberschenkels: 80 %
- Eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels: 75 %
- Eines Beines bis unterhalb des Knies: 70 %
- Eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels: 65 %
- Eines Fußes: 60 %
- Einer großen Zehe: 15 %
- Einer anderen Zehe: 5 %
- Eines Auges: 60 %
- Des Gehörs auf einem Ohr: 45 %
- Des Geruchs: 20 %
- Des Geschmacks: 20 %
- Vollständiger Stimmverlust: 100 %
War ein Auge vor dem Unfall bereits vollständig verloren oder funktionsunfähig, gilt für das andere Auge ein Invaliditätsgrad von 100 %.
War das Gehör auf einem Ohr vor Eintritt des Unfalles bereits vollständig verloren, gilt für das Gehör auf dem anderen Ohr ein Invaliditätsgrad von 80 %.
Diese erhöhten Werte gelten nicht, wenn das geschädigte Auge bzw. Gehör nur teilweise beeinträchtigt war.
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Organe gelten die folgenden Invaliditätsgrade:
- Niere: 25 %. War eine Niere vor dem Unfall bereits vollständig verloren oder funktionsunfähig, gilt für die andere Niere ein Invaliditätsgrad von 100 %.
- Beide Nieren: 100 %
- Milz: 10 %
- Milz bei Kindern bis 13 Jahren: 20 %
- Gallenblase: 10 %
- Magen: 20 %
- Zwölf-Finger-/Dünn-/Dick-/End-Darm: je 25 %
- Ein Lungenflügel: 50 %
Was bedeutet das konkret?
Die verbesserte Gliedertaxe legt fest, mit welchem Invaliditätsgrad einzelne Körperteile und Organe bewertet werden, wenn sie durch einen Unfall verloren gehen oder vollständig funktionsunfähig werden. Für Arme, Beine, Hände, Finger, Sinnesorgane und die Stimme gelten dabei erhöhte Prozentsätze. War ein Auge, ein Ohr oder eine Niere schon vor dem Unfall vollständig verloren, wird das zweite Organ mit einem höheren Grad bewertet. Zusätzlich sind feste Werte für innere Organe wie Niere, Milz, Magen, Darm und Lungenflügel bestimmt.
Häufige Fragen
Welcher Invaliditätsgrad gilt beim Verlust einer Hand?
Beim Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit einer Hand gilt ein Invaliditätsgrad von 75 %.
Was gilt, wenn ein Auge schon vor dem Unfall vollständig verloren war?
War ein Auge vor dem Unfall bereits vollständig verloren oder funktionsunfähig, gilt für das andere Auge ein Invaliditätsgrad von 100 %. Diese Erhöhung gilt nicht, wenn das geschädigte Auge nur teilweise beeinträchtigt war.
Wie wird der Verlust einer Niere bewertet?
Der Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit einer Niere wird mit 25 % bewertet. War eine Niere schon vorher vollständig verloren oder funktionsunfähig, gilt für die andere Niere ein Invaliditätsgrad von 100 %. Beide Nieren zusammen ergeben 100 %.
Wird der Verlust der Milz bei Kindern anders bewertet?
Ja, die Milz wird grundsätzlich mit 10 % bewertet, bei Kindern bis 13 Jahren jedoch mit 20 %.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023