Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung besteht für psychische und nervöse Störungen nach einem Unfall dann Versicherungsschutz, wenn diese auf eine unfallbedingte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückgehen. Damit wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen seelische Reaktionen im Anschluss an einen Unfall abgesichert sind.
Abweichend von den zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen gilt Folgendes: Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, besteht Versicherungsschutz.
Voraussetzung ist, dass diese Störungen zurückgeführt werden auf:
- eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder
- eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie.
Der Versicherungsschutz besteht in diesem Fall dann und soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Was bedeutet das konkret?
Seelische oder nervliche Beschwerden, die nach einem Unfall auftreten, sind grundsätzlich nur eingeschränkt abgesichert. Versicherungsschutz besteht hier aber, wenn solche Störungen auf eine durch den Unfall ausgelöste organische Erkrankung des Nervensystems oder auf eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückgeführt werden können. Es kommt also auf eine körperliche, unfallbedingte Ursache an.
Häufige Fragen
Sind psychische Störungen nach einem Unfall überhaupt versichert?
Ja, für psychische und nervöse Störungen im Anschluss an einen Unfall besteht Versicherungsschutz, wenn und soweit sie auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückgeführt werden.
Welche Ursachen müssen für den Versicherungsschutz vorliegen?
Die Störungen müssen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder auf eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückgehen.
Weicht diese Regelung von den allgemeinen Bedingungen ab?
Ja, sie gilt in Abänderung der zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023