Wer nach einem Unfall verstirbt oder ins Krankenhaus muss und deshalb seine Haustiere nicht mehr versorgen kann, erhält bei der GVO Versicherung im Rahmen der Unfallversicherung Hilfe: Der Versicherer organisiert die Unterbringung der Tiere und übernimmt die Kosten für bis zu sechs Wochen. Als Haustiere gelten dabei Hunde, Katzen und heimische Kleintiere, nicht jedoch Exoten.
Können Haustiere nicht mehr versorgt werden, weil ihr Halter infolge eines Unfalls verstorben ist oder im Krankenhaus liegt, organisiert der Versicherer die Unterbringung der Tiere. Die dafür erforderlichen Kosten werden für bis zu 6 Wochen übernommen.
Als Haustiere gelten:
- Hunde
- Katzen
- andere heimische Kleintiere
Nicht als Haustiere in diesem Sinne gelten Exoten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du nach einem Unfall verstirbst oder ins Krankenhaus kommst und deine Tiere deshalb nicht mehr betreuen kannst, kümmert sich der Versicherer um deren Unterbringung. Die Kosten dafür trägt er für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Diese Leistung gilt für Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, aber nicht für Exoten.
Häufige Fragen
Wann kümmert sich der Versicherer um die Unterbringung meiner Tiere?
Wenn die Haustiere infolge eines unfallbedingten Todesfalles oder Krankenhausaufenthaltes nicht mehr versorgt werden können, organisiert der Versicherer die Unterbringung.
Wie lange werden die Kosten für die Unterbringung übernommen?
Die erforderlichen Kosten für die Unterbringung werden für bis zu 6 Wochen übernommen.
Welche Tiere gelten als Haustiere?
Als Haustiere gelten Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, jedoch keine Exoten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023